WERBUNG FÜR ANTIBAKTERIELLE KLEIDUNG

Abmahnungen in Bezug auf „antibakterielle Kleidung“

Lieber Händler,

wir möchten Sie explizit auf die Werbung von antibakterieller Kleidung/Accessoires hinweisen. Es kursieren diverse Abmahnungen, in denen die werbende Hervorhebung einer „antibakteriellen Wirkung“ in Online-Textilangeboten als irreführend gerügt wird.

Nach Auffassung des abmahnenden Anwalts sei eine antibakterielle Wirkung bei Textilien überhaupt nur dann möglich, wenn das jeweilige Textilprodukt zuvor mit einem Biozid oder vergleichbaren schädlingsbekämpfenden Chemikalien behandelt wurde.

Fehle aber in den gegenständlichen Angeboten Angaben über den eingesetzten Biozid-Wirkung und zu seiner Zulassung sowie gesetzlich für Biozide vorgesehene Warnhinweise, sei ausgeschlossen, dass ein Biozid verwendet worden sei.

Deshalb sei die Behauptung einer antibakteriellen Wirkung für die Bekleidung irreführend nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG. Bitte beachten Sie dies daher bei der Präsentation unserer H.A.D. Produkte!

Klicken Sie hier für mehr Informationen. (Quelle: it-recht kanzlei)